Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-04, VI-U (Kart) 14/14

VI-U (Kart) 14/14Obergericht04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0204.VI.U.KART14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Juni 2014 verkündeteUrteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund– Az. 13 O 20/14 Kart – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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