I-1 U 61/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-10, I-1 U 61/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-10, I-1 U 61/14
I-1 U 61/14Obergericht10.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 61/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: I-1 U 61/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0210.I1U61.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. März 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor um den folgenden Feststellungsausspruch ergänzt wird:
Der Kläger und Widerbeklagte ist verpflichtet, dem Beklagten und Widerkläger im Umfang von 30 % künftige unfallbedingte materielle Schäden zu ersetzen, soweit diese sich auf ärztliche oder sonstige Heilbehandlungsmaßnahmen beziehen und nicht von einem Forderungsübergang gemäß § 86 Abs. 1 VVG betroffen sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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