Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-10, I-3 Wx 87/14

I-3 Wx 87/14Obergericht10.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 87/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-10

Aktenzeichen: I-3 Wx 87/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0210.I3WX87.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Von der Überbeglaubigung der von der Beteiligten zu 1.a) vorgelegten Auszüge aus dem irakischen Geburtsregister und aus dem Generalregister des Ministeriums des Inneren durch das irakische Außenministerium kann abgesehen werden; die notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherungen der Beteiligten zu 1. vom 25. September 2012 (UR-Nr. 1269/12 F des Notars Dr. F. in Moers) können als Beurkundungsgrundlage herangezogen werden.

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