I-15 U 70/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-15 U 70/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-15 U 70/14
I-15 U 70/14Obergericht12.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 70/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-12
Aktenzeichen: I-15 U 70/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0212.I15U70.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (38 O 9/13) wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von EUR 75.000 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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