I-24 U 35/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-24 U 35/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-24 U 35/14
I-24 U 35/14Obergericht12.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 35/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-12
Aktenzeichen: I-24 U 35/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0212.I24U35.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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