Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-24 U 35/14

I-24 U 35/14Obergericht12.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 35/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-12

Aktenzeichen: I-24 U 35/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0212.I24U35.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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