I-6 U 121/145•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-6 U 121/145
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-12, I-6 U 121/145
I-6 U 121/145Obergericht12.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 121/145 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-12
Aktenzeichen: I-6 U 121/145
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0212.I6U121.145.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.05.2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.785,13 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 15 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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