VI-U (Kart) 15/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-18, VI-U (Kart) 15/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-18, VI-U (Kart) 15/14
VI-U (Kart) 15/14Obergericht18.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 15/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-18
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 15/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0218.VI.U.KART15.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartel
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
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