VI- U (Kart) 3/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-18, VI- U (Kart) 3/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-18, VI- U (Kart) 3/14
VI- U (Kart) 3/14Obergericht18.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI- U (Kart) 3/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-18
Aktenzeichen: VI- U (Kart) 3/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0218.VI.U.KART3.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
- II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
- III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30 Mio. € festgesetzt.
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