Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-18, VI- U (Kart) 3/14

VI- U (Kart) 3/14Obergericht18.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI- U (Kart) 3/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-18

Aktenzeichen: VI- U (Kart) 3/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0218.VI.U.KART3.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
  • II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
  • III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30 Mio. € festgesetzt.

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