I-5 U 46/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-19, I-5 U 46/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-19, I-5 U 46/14
I-5 U 46/14Obergericht19.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 46/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-19
Aktenzeichen: I-5 U 46/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0219.I5U46.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.04.2014 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 03.12.2013 wird in Höhe von 95.921,43 € nebst 6 % Zinsen aus 33.512,85 € seit dem 11.01.2010, aus 1.317,33 € seit dem 26.09.2010, aus 41.650,00 € seit dem 26.09.2010, aus 13.685,00 € seit dem 22.01.2011, aus 5.801,25 € seit dem 01.05.2011 aufrechterhalten; im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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