Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-25, I-18 U 124/14

I-18 U 124/14Obergericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 124/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: I-18 U 124/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0225.I18U124.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.06.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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