I-2 U 54/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-25, I-2 U 54/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-25, I-2 U 54/14
I-2 U 54/14Obergericht25.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 54/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: I-2 U 54/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0225.I2U54.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Die Berufung gegen das am 29. Juli 2014 verkündete Zwischenurteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
- II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
- III. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- IV. Die Revision wird zugelassen.
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