7 UF 224/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 7 UF 224/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 7 UF 224/14
7 UF 224/14Obergericht02.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 UF 224/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 7 UF 224/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0302.7UF224.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 58.224,59 € festgesetzt (Rückstand 01-06/2010: 1.452,31 € + 4 x 2.169,31 € =10.129,55 €; laufend 12 x 4.007,92 € = 48.095,04 €; gesamt 58.224,59 €.
II.
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Beschwerde der Antragstellerin einen vorläufigen Erfolg haben wird. Sie führt zu einer antragsgemäßen Verpflichtung des Antragsgegners Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und im Übrigen aufgrund des Antrages des Antragstellervertreters zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht Ratingen.
III.
Zur kostengünstigen Erledigung des Verfahrens wird angeregt, dass der Antragsgegner der Antragstellerin abschließend restlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 78.000 € zahlt.
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