Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-03, I-15 U 30/15

I-15 U 30/15Obergericht03.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 30/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-03

Aktenzeichen: I-15 U 30/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0303.I15U30.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. November 2014 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 14c O 186/13) wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden (und zwar hinsichtlich Ziffer I. des landgerichtlichen Urteils: in Höhe von EUR 300.000,-; hinsichtlich Ziffer III.: in Höhe von EUR 30.000,-; hinsichtlich Ziffern IV. und V. in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages), wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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