I-15 U 30/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-03, I-15 U 30/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-03, I-15 U 30/15
I-15 U 30/15Obergericht03.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 30/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-03
Aktenzeichen: I-15 U 30/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0303.I15U30.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. November 2014 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 14c O 186/13) wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden (und zwar hinsichtlich Ziffer I. des landgerichtlichen Urteils: in Höhe von EUR 300.000,-; hinsichtlich Ziffer III.: in Höhe von EUR 30.000,-; hinsichtlich Ziffern IV. und V. in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages), wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.