Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-05, I-2 U 16/14

I-2 U 16/14Obergericht05.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 16/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: I-2 U 16/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0305.I2U16.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin – das am 03.04.2014 verkündete Urteil der4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1. wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zu 1. zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500.000,00 EUR festgesetzt.

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