Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-13, I-4 U 183/13

I-4 U 183/13Obergericht13.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 183/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-13

Aktenzeichen: I-4 U 183/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0313.I4U183.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. November 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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