Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-20, I-7 U 55/14

I-7 U 55/14Obergericht20.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 55/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-20

Aktenzeichen: I-7 U 55/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0320.I7U55.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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