Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-25, 3 Wx 18/15

3 Wx 18/15Obergericht25.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 18/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-25

Aktenzeichen: 3 Wx 18/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0325.3WX18.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Krefeld vom 27.11.2014 und vom 22.12.2014 werden aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, von den darin aufgeführten Bedenken gegen die Eintragung der Bestellung des Liquidators in das Handelsregister abzusehen.

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