VI-3 Kart 116/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-25, VI-3 Kart 116/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-25, VI-3 Kart 116/14 (V)
VI-3 Kart 116/14 (V)Obergericht25.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 116/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-25
Aktenzeichen: VI-3 Kart 116/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0325.VI3KART116.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 11.04.2014 (BK9-11/8215) aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, den Antrag der Beschwerdeführerin auf Festsetzung der Erlösobergrenzen mit Wirkung zum 01.01.2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden..
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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