VI - U (Kart) 19/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-01, VI - U (Kart) 19/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-01, VI - U (Kart) 19/14
VI - U (Kart) 19/14Obergericht01.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 19/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 19/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0401.VI.U.KART19.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29. April 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 23 O 248/12, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens:
bis zum 11.02.2015: 101.695,47 €
danach bis zum 17.03.2015: 58.804,86 €
danach: 15.804,86 €.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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