I-9 U 167/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-13, I-9 U 167/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-13, I-9 U 167/13
I-9 U 167/13Obergericht13.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 167/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-13
Aktenzeichen: I-9 U 167/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0413.I9U167.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2013 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung von 50 Hypothekenanleihen der B… GmbH, WKN…, 45.976,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 2.264,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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