I-17 U 127/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-17, I-17 U 127/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-17, I-17 U 127/14
I-17 U 127/14Obergericht17.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 127/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-17
Aktenzeichen: I-17 U 127/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0417.I17U127.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 05.08.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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