VI-Kart 7/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-20, VI-Kart 7/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-20, VI-Kart 7/14 (V)
VI-Kart 7/14 (V)Obergericht20.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-20
Aktenzeichen: VI-Kart 7/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0420.VI.KART7.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
-
I. Die Beschwerde des Antragstellers vom 29. Juli 2014 (Antrag zu Ziffer 6.) wird auf seine Kosten verworfen.
-
II. Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat dem Antragsgegner die in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
-
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
-
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahren wird auf 400 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.