Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-21, I-2 U 42/14

I-2 U 42/14Obergericht21.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-21

Aktenzeichen: I-2 U 42/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0421.I2U42.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Wegen einer offenbaren Unrichtigkeit wird das Rubrum des Senatsurteils vom 20. März 2015 dahingehend berichtigt, dass die Klägerbezeichnung richtig „N. P.G.“ lautet und im Anschluss an die Parteibezeichnungen und die Prozessbevollmächtigten der Beklagten der Name „F.“ durch „Dr. B.“ ersetzt wird (§ 319 ZPO).
  • II. Ferner wird der Tatbestand des besagten Urteils dahin berichtigt, dass auf Seite 7 des Urteilsabdrucks am Ende der Text „…, weil sie radial verdreht werden könnten“ entfällt (§ 320 ZPO).

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