VI-U (Kart) 33/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-22, VI-U (Kart) 33/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-22, VI-U (Kart) 33/13
VI-U (Kart) 33/13Obergericht22.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 33/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0422.VI.U.KART33.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
-
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
-
II. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreck-bar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
-
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
-
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30 Mio. € festgesetzt; die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.