Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 1/13 (V)

VI-3 Kart 1/13 (V)Obergericht28.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 1/13 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: VI-3 Kart 1/13 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART1.13V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Bundesnetzagentur. Die weiteren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.

  3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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