Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 331/12 (V)

VI-3 Kart 331/12 (V)Obergericht28.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 331/12 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: VI-3 Kart 331/12 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART331.12V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Bundesnetzagentur. Die weiteren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.

  3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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