VI-3 Kart 332/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 332/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 332/12 (V)
VI-3 Kart 332/12 (V)Obergericht28.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 332/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 332/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART332.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Bundesnetzagentur. Die weiteren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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