VI-3 Kart 348/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 348/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 348/12 (V)
VI-3 Kart 348/12 (V)Obergericht28.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 348/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 348/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART348.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben.
Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die weite- ren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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