VI-3 Kart 369/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 369/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 369/12 (V)
VI-3 Kart 369/12 (V)Obergericht28.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 369/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 369/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART369.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
-
- Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. Die auf Feststellung, hilfsweise auf Neubescheidung gerichtete weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Bundesnetzagentur. Die weiteren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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