Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-28, VI-3 Kart 369/12 (V)

VI-3 Kart 369/12 (V)Obergericht28.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 369/12 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: VI-3 Kart 369/12 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0428.VI3KART369.12V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

    1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012 (BK6-11/098) aufgehoben. Die auf Feststellung, hilfsweise auf Neubescheidung gerichtete weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Bundesnetzagentur. Die weiteren Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.
    1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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