VI - Kart 2/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-29, VI - Kart 2/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-29, VI - Kart 2/15 (V)
VI - Kart 2/15 (V)Obergericht29.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - Kart 2/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: VI - Kart 2/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0429.VI.KART2.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
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II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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III. Der Beschwerdewert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
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