I-15 U 94/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-30, I-15 U 94/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-30, I-15 U 94/14
I-15 U 94/14Obergericht30.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 94/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-30
Aktenzeichen: I-15 U 94/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0430.I15U94.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15 Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20.02.2014, Az. 37 O 28/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz der Klägerin zu 8 % und der Beklagten zu 92 % auferlegt werden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit die Beklagte die Kosten der ersten Instanz zu 92 % zu tragen hat. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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