Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-05, I-24 U 92/14

I-24 U 92/14Obergericht05.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 92/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-05

Aktenzeichen: I-24 U 92/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0505.I24U92.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. April 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, in gesamtschuldnerischer Haftung EUR 11.001,67 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2012 an die Klägerin zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner auch für Kosten, die EUR 7.500,-- übersteigen haften, sofern diese für die Beseitigung der Schäden der Balkone an der Wohnanlage H… nach Maßgabe der Empfehlung des Sachverständigen M in seinem Gutachten vom 16.09.2011, Seite 9 (AG Mülheim an der Ruhr 23 H 1/11) erforderlich werden sollten.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten in gesamtschuldnerischer Haftung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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