I-27 U 14/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-06, I-27 U 14/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-06, I-27 U 14/13
I-27 U 14/13Obergericht06.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-27 U 14/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-06
Aktenzeichen: I-27 U 14/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0506.I27U14.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Der Tenor des Urteils vom 17. September 2014 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen im Kostenpunkt dahingehend berichtigt, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen hat. Der Satz „die Beklagte trägt die Kosten der Berufung“ entfällt. In den Entscheidungsgründen wird unter III. die Vorschrift des § 97 Abs. 1 ZPO gestrichen.
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