VII-Verg 38/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-13, VII-Verg 38/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-13, VII-Verg 38/14
VII-Verg 38/14Obergericht13.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-13
Aktenzeichen: VII-Verg 38/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0513.VII.VERG38.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. November 2014, VK – 1/2014 - L, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.150.000 EUR festgesetzt.
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