I-14 U 173/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-18, I-14 U 173/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-18, I-14 U 173/14
I-14 U 173/14Obergericht18.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 173/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: I-14 U 173/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0518.I14U173.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 22.08.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf – Az.: 8 O 253/11 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklage und die Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Berufungsführerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 12 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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