Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-18, I-14 U 173/14

I-14 U 173/14Obergericht18.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 173/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-18

Aktenzeichen: I-14 U 173/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0518.I14U173.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 22.08.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf – Az.: 8 O 253/11 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklage und die Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Berufungsführerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 12 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.