I-10 U 29/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-21, I-10 U 29/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-21, I-10 U 29/15
I-10 U 29/15Obergericht21.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 29/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: I-10 U 29/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0521.I10U29.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170.629,94 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des zweiten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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