Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-21, I-3 Wx 185/14

I-3 Wx 185/14Obergericht21.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 185/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: I-3 Wx 185/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0521.I3WX185.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert und – bezüglich des Aufgabenkreises klarstellend – wie folgt neu gefasst:

Für die betroffene Gesellschaft wird in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. D. K., geschäftsansässig in Köln, zum Nachtragsliquidator bestellt mit dem Aufgabenkreis:

Wahrnehmung der Aufgaben der betroffenen Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafterin der L. GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Verwaltung und Veräußerung des im Miteigentum der Kommanditgesellschaft stehenden Grundbesitzes „S.“ in Wülfrath und Velbert sowie im Zusammenhang mit der Herbeiführung der Löschung der Kommanditgesellschaft im Handelsregister (HRA AG Düsseldorf).

Der Beteiligte zu 1. hat die der Beteiligten zu 2. im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert für den ersten Rechtszug: 10.000 € für den zweiten Rechtszug: 5.000 €.

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