I-2 W 9/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-26, I-2 W 9/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-26, I-2 W 9/15
I-2 W 9/15Obergericht26.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 9/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-26
Aktenzeichen: I-2 W 9/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0526.I2W9.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2015 aufgehoben; der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.
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III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.500 € festgesetzt.
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