Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-28, I - 22 U 173/14

I - 22 U 173/14Obergericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 22 U 173/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: I - 22 U 173/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0528.I22U173.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Oktober 2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 22 O 67/11) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 78.429,50 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2011 sowie weitere 679,10 € zu zahlen.

In Höhe eines Betrages von 7.680,50 € wird die Klage als derzeit nicht begründet abgewiesen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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