Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 172/13

I-14 U 172/13Obergericht01.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 172/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: I-14 U 172/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0601.I14U172.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 61/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der jeweiligen Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die jeweiligen Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird von Amts wegen auf 35.000,00 € festgesetzt. Damit ist die Streitwertbeschwerde gegen die erstinstanzliche Wertfestsetzung (I-14 W 84/14) erledigt.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 25.000,00 € festgesetzt.

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