I-14 U 174/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 174/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 174/13
I-14 U 174/13Obergericht01.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 174/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: I-14 U 174/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0601.I14U174.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 63/11) wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % abwenden, wenn nicht die jeweiligen Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird von Amts wegen auf bis zu 80.000,00 € neu festgesetzt.
Das Berufungsverfahren hat bis zum 1. April 2015 einen Wert von bis zu 80.000,00 € und ab dem 2. April 2015 einen Wert von bis zu 65.000,00 €.
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