Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 176/13

I-14 U 176/13Obergericht01.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 176/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: I-14 U 176/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0601.I14U176.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 106/11) wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der jeweiligen Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird von Amts wegen auf 67.757,00 € festgesetzt. Damit ist zugleich die Streitwertbeschwerde betreffend die erstinstanzliche Wertfestsetzung (I-14 W 3/14) erledigt.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000,00 € festgesetzt.

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