I-14 U 193/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 193/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 193/13
I-14 U 193/13Obergericht01.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 193/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: I-14 U 193/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0601.I14U193.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 116/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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