I-14 U 199/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 199/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-01, I-14 U 199/13
I-14 U 199/13Obergericht01.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 199/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: I-14 U 199/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0601.I14U199.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 136/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der jeweiligen Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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