Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-02, I-1 U 135/14

I-1 U 135/14Obergericht02.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 135/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-02

Aktenzeichen: I-1 U 135/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0602.I1U135.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. August 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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