I-1 U 135/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-02, I-1 U 135/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-02, I-1 U 135/14
I-1 U 135/14Obergericht02.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 135/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-02
Aktenzeichen: I-1 U 135/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0602.I1U135.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. August 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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