I-6 U 203/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-03, I-6 U 203/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-03, I-6 U 203/14
I-6 U 203/14Obergericht03.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 203/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-03
Aktenzeichen: I-6 U 203/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0603.I6U203.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.08.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren : bis zu € 40.000,-
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