I-25 Wx 18/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-10, I-25 Wx 18/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-10, I-25 Wx 18/15
I-25 Wx 18/15Obergericht10.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 18/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: I-25 Wx 18/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0610.I25WX18.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichtes Wuppertal vom 11. Februar 2015 – HRB 20221 – aufgehoben.
Das Amtsgericht Wuppertal – Registergericht – wird angewiesen, die eingereichte Anmeldung des Beteiligten zu 1) vom 1. Juli 2014 (UR-Nr. 510/14 des Notars A. P. aus V.), ihn als Geschäftsführer der Beteiligten zu 2) zu löschen, zu bearbeiten und dabei seine Bedenken, die es in dem aufgehobenen Beschluss geäußert hat, fallen zu lassen.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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