VII-Verg 4/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-10, VII-Verg 4/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-10, VII-Verg 4/15
VII-Verg 4/15Obergericht10.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: VII-Verg 4/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0610.VII.VERG4.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Januar 2015 (VK 1-114/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 550.000 Euro
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