Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-11, I-16 U 81/14

I-16 U 81/14Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 81/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: I-16 U 81/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0611.I16U81.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Streithelfers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 08.04.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und des Streithelfers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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