I-2 U 69/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-11, I-2 U 69/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-11, I-2 U 69/14
I-2 U 69/14Obergericht11.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 69/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: I-2 U 69/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0611.I2U69.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 26. August 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 125.000,- € festgesetzt.
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