Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-11, I-2 U 69/14

I-2 U 69/14Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 69/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: I-2 U 69/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0611.I2U69.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 26. August 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird auf 125.000,- € festgesetzt.

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